§ 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der axinio GmbH, nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.
§ 2 – Teilnahme
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht in den Räumen der Geschäftsstelle der Musikschule, den Niederlassungen bzw. Kooperationseinrichtungen erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Schüler, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
§ 3 – Anzahl der Unterrichtseinheiten
Die Dauer einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Damit wird der Unterricht bezogen auf das Kalenderjahr in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.
§ 4 – Unterrichtsbeiträge
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden.
Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 8,00 Euro zu berechnen.
Soweit Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat sie oder er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.
Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Schüler:in nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch. Es werden max. 2 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 5 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an und wird zusätzlich zur jeweils vertraglich festgelegten Monatsrate vom abgeschlossenen Unterrichtsvertrag per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegeben Konto abgebucht. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.
§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten
Die Betriebsferien sind angelehnt an die Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten werden von der Musikschule festgesetzt und sind auf der Internetpräsenz der Musikschule veröffentlicht.
§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und kann mit einer Frist von vier Wochen zu folgenden Terminen gekündigt werden: 31.01, 31.05 und 30.10.
Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag nach der Mindestlaufzeit automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Bei Kündigung muss diese spätestens 4 Wochen zum Monatsende in Textform erfolgen (per Post an die Postanschrift als Einwurfeinschreiben oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Ausgenommen hiervon sind Workshops und spezielle Ferienkurse.
Für den Abschluss eines Neuvertrages, bei vorausgegangener Kündigung, wird eine Wartezeit von 6 Monaten auferlegt.
§ 8 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 9 – Haftung, Hausordnung, Aufsichtspflicht
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
Für Schäden, die durch den/die Teilnehmer:in selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Teilnehmer:in selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.
§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
§11 – Salvatorische Klausel
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.
Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.
Stand: 01.10.2022