Chancengleichheit für alle! Bundesverband der Freien Musikschulen fordert Umsatzsteuersatz von 0 % für Musikunterricht

Musikalische Bildung ist ein Kulturgut, das für alle Menschen zugänglich sein sollte. Genau aus diesem Grund gab es bisher die Regelung, dass sich Anbieter von Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreien lassen konnten. Musikschulen und private Lehrer waren dadurch in der angenehmen Lage, ihren Unterricht zu günstigen Konditionen anzubieten und konnten so eine breite Schülerschaft aus unterschiedlichen sozialen Schichten erreichen. Doch damit könnte bald Schluss sein.

Schon seit längerer Zeit wird in der Bundesregierung über eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung diskutiert. Zur Debatte steht, ob Bildungsdienstleistungen wie Musikunterricht in Zukunft umsatzsteuerpflichtig werden sollten. Was bedeutet das für Eltern und Schüler?

Mögliche Umsatzsteuerpflicht behindert soziale Gleichheit

Musikschulen, die man zu einer Umsatzsteuer verpflichtet, werden sich wohl oder übel dazu gezwungen sehen, höhere Preise zu verlangen. Dabei ist Musikunterricht bereits heute etwas, dass sich einige Familien nur durch finanzielle Unterstützung leisten können. Eine Verpflichtung zur Umsatzsteuer würde mehr Ungleichheit zwischen sozialen Schichten bedeuten und widerstrebt der Idee, jedem Menschen musikalische Bildung zu ermöglichen.

Umsatzsteuersatz von 0 % bietet Vorteile für Familien, Musikschulen und Staat

Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich deswegen dafür ein, die 2023 eingeführte Umsatzsteuer von 0% auch auf Musikunterricht anzuwenden. Eine 0%-Steuer ist für einige Branchen möglich und wird angewandt, um diese zu unterstützen. Musikalische Bildung fördert Kultur, Teilhabe und die Entwicklung einer gesunden Gesellschaft und sollte deswegen gefördert werden.

Der bdfm führt noch weitere Gründe an, die gegen eine verpflichtende Verbrauchersteuer für Musikunterricht sprechen. Hierzu zählen z.B. der geringere bürokratische Aufwand für Musikschulen und Staat, damit verbundene Kostenersparnisse, sowie die Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie.

Wer genauere Informationen zu den Aussagen des bdfms haben möchte, kann diese hier nachlesen. Wir bleiben gespannt, wie sich die Lage entwickelt. 

Herzlich willkommen zum Start des neuen Schuljahres an der Musikschule amusio!

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

wir hoffen, ihr hattet erholsame Ferien und startet gut ausgeruht und voller Motivation in das neue Schuljahr. Wir freuen uns, einige spannende Neuigkeiten zu verkünden. 

Pünktlich zum neuen Schuljahr beginnt unser brandneuer Kurs „Little Piano School“, der sich an Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren richtet. Hier findet ihr nähere Informationen zum Kurs. Wir freuen uns außerdem sehr, Michihiro als unseren neuen Dozenten für Schlagzeug zu begrüßen.

Wenn ihr in unser Unterrichtsangebot hineinschnuppern möchtet, könnt ihr HIER eine kostenlose Probestunde vereinbaren. Bei Fragen sind wir gerne für euch da. Ihr könnt uns jederzeit unter der Nummer 0721 / 504 457 04 erreichen oder uns über unser Kontaktformular schreiben.

Wir sind schon gespannt auf ein weiteres Jahr voller Freude, Motivation und viel Musik mit euch!

Eure Musikschule amusio

Weitersagen lohnt sich!


Du bist Schüler bei der Musikschule amusio und findest unseren Unterricht klasse? Dann empfehle uns weiter und lasse auch andere von unserem Unterrichtsangebot profitieren. Dank unseres Prämienprogramms „Weitersagen lohnt sich!“ darfst Du Dich im Anschluss auf ein kleines Geschenk von der Musikschule freuen! Und so funktioniert das Ganze:

Deine Freunde, Familie und Bekannten können ab sofort bei der Anmeldung zur Probestunde angeben, wer ihnen amusio empfohlen hat. Wenn Du sie auf amusio aufmerksam gemacht hast, bekommst Du als Dankeschön eine Unterrichtseinheit für den Einzelunterricht geschenkt. Falls Du eines unserer Gruppenangebote besuchst, erhältst Du eine Gutschrift in Höhe von 15 – 30 €, abhängig von der Unterrichtsform und dem Angebot.

Wir freuen uns auf Euch!