§ 1 – Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der axinio GmbH, nachfolgend Musikschule genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. ihrer/seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.

§ 2 – Teilnahme, Unterrichtsort

Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht in den Räumen der Geschäftsstelle der Musikschule, den Niederlassungen bzw. den Kooperationseinrichtungen statt erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden.

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

§ 3 – Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der vom Schüler gewählten Laufzeit.

  • 1 Monat Vertragslaufzeit: 3 Unterrichtseinheiten
  • 3 Monate Vertragslaufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
  • 6 Monate Vertragslaufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
  • 12 Monate Vertragslaufzeit: 36 Unterrichtseinheiten

Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer.

§ 4 – Buchung der Termine

Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung, Webseite, App oder den oder die zuständige:n Dozent:in.

Verbindlich und damit nicht stornierbar ist der jeweils nächste gebuchte Termin.

Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).

Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.

§ 5 – Unterrichtsbeiträge

Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).

Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.

Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 8,00 Euro zu berechnen.

Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 6 – Kopierlizenzgebühr

Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an und wird zusätzlich zur jeweils vertraglich festgelegten Monatsrate vom abgeschlossenen Unterrichtsvertrag per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegeben Konto abgebucht. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.

§ 7 – Unterrichtsfreie Zeiten

Die Betriebsferien sind angelehnt an die Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten werden von der Musikschule festgesetzt und sind auf der Internetpräsenz der Musikschule veröffentlicht.

§ 8 – Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit in Textform (Brief, E-Mail) oder über das Online-Kündigungsformular erfolgen.

Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der oder die Kund:in frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot von dem oder der Kund:in nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für die Laufzeit von einem Monat gemäß der aktuellen Preisliste.

§ 9 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§ 10 – Haftung und Hausordnung

Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.

Für Schäden, die durch den/die Teilnehmer:in selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der/die Teilnehmer:in selbst oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.

Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.

§ 11 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§12 – Salvatorische Klausel

Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.

Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

Stand: 01.10.2022